Bürokratisches

Es gibt für alles ein Formular!

Für Einzelunternehmen, GbR (Kleingewerbetreibende)

Vor allem für Kleingewerbetreibende und auch generell bei der Gründung als Einzelunternehmer oder GbR, ergibt sich folgender Anmeldeweg:

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Finanzamt schickt Unterlagen i. d. R. nach Gewerbeanmeldung automatisch zu
  • bei Beschäftigung von Angestellten: nach der Gewerbeanmeldung Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen

Angestellte bei jeweiliger Krankenkasse anmelden

  • nach Gewerbeanmeldung:


    • Mitgliedschaft in der zuständigen Kammer Industrie- und Handelskammer (IHK) nötig
    • Meldung bei der Berufsgenossenschaft

Für Kaufmann, OHG, GmbH, UG, AG, eG (Handelsunternehmen)

Gründen Sie als Kaufmann, OHG oder Kapitalgesellschaft kommen bei der Anmeldung zusätzlich zu den unter “Einzelunternehmen“ genannten Punkten weitere Schritte auf Sie zu:

  • Eintragung ins Handelsregister bei Gewerbeanmeldung zusätzliche Pflicht
  • Genossenschaft muss im Genossenschaftsregister angemeldet werden

    • weiterhin Mitgliedschaft in genossenschaftlichem Prüfungsverband gesetzlich vorgeschrieben

Für Handwerker

Machen Sie sich als Handwerker selbständig, ist neben den Schritten zur Anmeldung eines Gewerbes (siehe „Einzelunternehmen“) wichtig, dass Sie die Handwerkskammer (HWK) statt die IHK aufsuchen:

  • Für Handwerksbetriebe gilt die Pflichtmitgliedschaft in einer Handwerkskammer
  • bei Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG), OHG oder als Kaufmann ist mit Gewerbeanmeldung auch Anmeldung im Handelsregister erforderlich

Für Freiberufler

Als Freiberufler nehmen Sie nicht die klassische Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt vor sondern wenden sich direkt an das Finanzamt.

  • innerhalb von 4 Wochen beim Finanzamt anmelden
  • bei Beschäftigung von Angestellten: beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer bestellen

    • Angestellte bei jeweiliger Krankenkasse zu melden

  • für einige Freie Berufe Mitgliedschaft in Standeskammer verpflichtend
  • bei Gründung einer Partnerschaft ist Eintrag ins Partnerschaftsregister erforderlich
  • bestimmte Freie Berufe (Künstler, Publizisten) sind in Künstlersozialkasse versichert
  • ebenfalls Anmeldung bei Berufsgenossenschaft

Extra: Unterschied Freiberufler und Gewerbetreibende

Typische Freie Berufe (§ 18 EStG)

  • Heilberufe
  • Rechts-, steuer-, wirtschaftsberatende Berufe
  • Naturwissenschaftliche / technische Berufe
  • Informationsvermittelnde Berufe / Kulturberufe
  • Künstler, Schriftsteller, Lehrer & Erzieher

Typische Gewerbebetriebe

  • industrielle Fertigung
  • Handwerk und handwerksnahe Berufe mit Ausnahme künstlerischer Tätigkeiten
  • Groß- und Einzelhandel
  • Gastronomie und Hotellerie
  • "einfache" Dienstleistungen (z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen wie    Reinigung oder Reparaturen)
  • Vertreter, Vermittler und Agenturen
  • Geld- und Vermögensberater
  • alle Kapitalgesellschaften

Weitere Themen

ETL|Startup Magazin

Jetzt das kostenfreie Mag downloaden – Gründerstories und Expertentipps inklusive!

  1. Link zum PDF

Existenzgründerseminare

Schnell anmelden für die Termine in der Stadt der Wahl!

  1. Hier klicken für mehr Infos!

Kontakt

ETL - SCS AG Steuerberatungsgesellschaft
Friedrich-Engels-Ring 49
17033 Neubrandenburg

Cookie Einwilligung